Verpflichtende Herkunftskennzeichnung
Die GV-Austria, der Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger ist bei mehreren Arbeitsgruppen hinsichtlich Lebensmittelrecht von Seiten der AGES, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (und diversen weiteren Gremien) automatisch als Interessensvertretung aller Gemeinschaftsverpfleger eingeladen und kann dort die Brancheninteressen an zentraler Stelle vertreten.
Nach nun hartnäckiger, jahrelanger Gesprächsführung wurden nun alle unsere Forderungen nicht nur gehört, sondern wurden in der derzeit gültigen Verordnung zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung auch umgesetzt. Wir freuen uns darüber, dass die GV-Austria an dieser nun praxistauglichen Lösung maßgeblich mitwirken konnte.
Gerne erklären wir unsere Arbeit in einem persönlichen Gespräch.